Das vierte Jahr in Folge ist die Zahl der Neueingaben stark gestiegen auf über 14.300 Petitionen. Die Anregungen und Ideen aus vielen der Petitionen sind in die Gesetzgebung mit eingeflossen. So wurde die Forderung mehrerer Petentinnen und Petenten, Kinder besser vor sexuellem und körperlichem Missbrauch zu schützen, im März 2021 per Gesetz verabschiedet. Ebenso hat die vielfache Kritik an mangelhaften Brief- und Paketzustellungen Berücksichtigung bei der Novelle zum Postgesetz gefunden.
Diese Beispiele verdeutlichen nicht nur den Einfluss von Petitionen, sondern auch, dass es keiner groß angelegten Kampagne oder des Erreichens des Quorums von 50.000 Unterstützern bedarf, um in Gesetzgebungsprozessen des Bundestages Beachtung zu finden.
Der Petitionsausschuss war im vergangenen Jahr, das geprägt war von der Corona-Pandemie, immer handlungsfähig und als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Im Bundestag ist garantiert, dass jede Bürgerin und jeder Bürger im Sinne von Artikel 17 Grundgesetz Gehör findet.
"Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter ist es mir wichtig, immer ein offenes Ohr für die Anliegen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger zu haben," betont der Böblinger Abgeordnete Marc Biadacz. "Mit seiner wichtigen Arbeit ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages elementarer Bestandteil unserer Demokratie. Ich würde mir wünschen, dass in Zukunft noch mehr Menschen in unserem Land von ihrem Petitionsrecht, dem direkten Draht ins Parlament, Gebrauch machen," so Biadacz.