Wie auch beim einfachen Mietspiegel handelt es sich bei der qualifizierten Variante um eine Übersicht über die vor Ort übliche Vergleichsmiete. An den qualifizierten Mietspiegel werden aber höhere Anforderungen gestellt, die ihn genauer machen. So muss er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werden und die Ermittlungsmethoden müssen nachprüfbar sein. Er wird von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt. Als erstes Bundesland fördert das Land Baden-Württemberg seit 2018 solche qualifizierten Mietspiegel und war damit einer Empfehlung der Wohnraum-Allianz gefolgt. Voraussetzung für die Förderung ist die Kooperation von zwei Kommunen oder mehr. Die beteiligten Gemeinden müssen zusammen mindestens 10.000 Einwohner erreichen. Pro Einwohner beträgt die Regelförderung künftig 0,25 Euro, auf angespannten Wohnungsmärkten ist der Fördersatz auf 0,50 Euro erhöht. In den vergangenen zwei Jahren wurden insgesamt 25 Projekte mit 740.000 Euro gefördert. An den Verbundprojekten waren 116 Kommunen beteiligt. Rund 1,65 Mio. Einwohner konnten bisher erreicht werden.