Demnach sollen die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer künftig auch für Einsatzlagen unterhalb der Katastrophenschwelle vom Arbeitsplatz freigestellt werden. Die Ehrenamtlichen erhalten dann vom Land eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Schadensersatz bei Sachschäden, erklärt Sabine Kurtz. Außerdem: Den Rettungsorganisationen entstehen durch ihr Engagement im Bevölkerungsschutz Kosten, z.B. für die Ausstattung und die Schutzausrüstung der Ehrenamtlichen oder auch für Aus- und Fortbildung. An diesen Kosten will sich das Land künftig beteiligen. Sabine Kurtz begrüßt diese Verbesserungen sehr: „Mit der Gesetzesänderung sorgen wir jetzt für einheitliche Regelungen für alle Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz. Das haben viele von ihnen immer wieder bei mir persönlich eingefordert. Ich freue mich, dass das Land zusätzlich zu unserem großen Respekt und intensiven Dank nun auch diese finanzielle Anerkennung leisten kann.“