Die bisherigen Vorgaben, nach denen 100 Prozent der Sitzplätze und mehr als 40 Prozent der Stehplätze besetzt sein mussten, um eine Förderung zu erhalten, wurden vor Ort zum Teil als zu streng empfunden. Deswegen gelten ab sofort neue Voraussetzungen: Wenn die Auslastung der Sitzplätze in normalen Linienbussen 100 Prozent erreicht, ist eine Förderung möglich. Bei Niederflurbussen mit geringer Sitzplatzanzahl ist eine Förderung ab einer Auslastung von 100 Prozent der Stehplätze und 20 Prozent der Sitzplätze möglich. Wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen, übernimmt das Land 95 Prozent der entstehenden Kosten. Die Förderung soll zunächst bis Ende des Jahres 2020 laufen. Sie bietet den Stadt- und Landkreisen die Möglichkeit, die Auslastung der Schulbusse in den Stoßzeiten besser verteilen zu können. „Wir hoffe sehr, dass die Kommunen regen Gebrauch von dieser Landesförderung machen, damit die Schülerinnen und Schüler schnell davon profitieren können“, wünschen sich die beiden Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Böblingen. Denn: „Wir erhalten viele besorgte Anrufe und Zuschriften von Eltern, weil Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Schule nicht die derzeit notwendigen Abstände einhalten können. Das Maskentragen während des gesamten Schultags ist schon anstrengend genug. Die Schülerinnen und Schüler sollten morgens nicht schon gestresst im Unterricht ankommen müssen“.