In Baden-Württemberg besteht ein dreistufiges Aufnahmesystem für Flüchtlinge: Nach der Erstaufnahme in landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen folgt die vorläufige Unterbringung bei den unteren Aufnahmebehörden der Landratsämter und der Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Als dritte Stufe schließt sich die kommunale Anschlussunterbringung bei den Städten und Gemeinden an. Das Land Baden-Württemberg sowie Städte- und Landkreistag haben vereinbart, dass sich das Land an den Ausgaben der Stadt- und Landkreise für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Beendigung der vorläufigen Unterbringung beteiligt.