"Unser Grundgesetz baut auf der Würde des Menschen auf, die in unserem Christlichen Menschenbild fest verankert ist. Dazu gehört auch, dass die freie Entscheidung für selbstbestimmtes Sterben von jedem Einzelnen getroffen werden kann", so Marc Biadacz. "Bei den gesetzlichen Regelungen kann es aber nicht alleine um die Entscheidung des Einzelnen gehen. Sterben und Tod sind nicht nur eine Privatangelegenheit, sie berühren auch die Gesellschaft als Ganzes", so der Obmann der Unionsfraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Es müsse sichergestellt werden, dass alte und kranke Menschen nicht unter Druck geraten, sondern sich frei entscheiden können, argumentiert Marc Biadacz. In seiner Rede erzählt Biadacz von seinen ganz persönlichen Erfahrungen, von seinem Vater, der 2004 unheilbar an Darmkrebs erkrankt ist und zwei Jahre später verstorben ist. "Vielleicht hat er sich manchmal auch gedacht, es wäre besser, wenn er seinem Leben und dem Leid ein Ende setzen würde. Vielleicht hat er sich gedacht, er könnte seiner Familie so das Miterleben des Leids ersparen", so Marc Biadacz. "Aber er hat es nicht getan, und er hat mir etwas Wichtiges mitgegeben: Es gibt nicht nur Schatten und Licht, nicht nur Leid und Glückseligkeit; das Leben ist viel facettenreicher", so der Böblinger Abgeordnete. Man müsse sicherstellen, dass auch in Zukunft noch jede und jeder seine Entscheidung frei treffen könne, so Biadacz. "Es sollte nicht allein um das selbstbestimmte Sterben, sondern auch den Schutz der selbstständigen Entscheidung über das eigene Leben gehen. Diesem Anspruch wird der Gesetzesentwurf gerecht", so der CDU-Sozialpolitiker.