Landesweit wurden 81 neue Projekte im Volumen von rund 217 Millionen Euro in das Landesförderprogramm Kommunaler Straßenbau (KStB) 2022 aufgenommen. Damit verdreifacht sich der Förderbedarf bei den Neuanmeldungen im Vergleich zu 2021 (68 Millionen), wobei die Zahl der Programmanmeldungen annähernd gleich (2021: 78) blieb. Rund die Hälfte der geförderten Maßnahmen beziehen sich auf die Brückenmodernisierung. Damit bestätigt sich ein anhaltender Trend. In den Jahren 2020 und 2021 waren es noch 8 bzw. 30 Projekte. Mit 42 Vorhaben und einem Fördermittelvolumen von 114 Millionen Euro ist die Sanierung und Modernisierung von Brücken somit ein wesentlicher Bestandteil des Förderprogramms. Aber auch im Bereich der innerörtlichen Straßen ist eine Erhöhung des Fördervolumens von 30 auf circa 43 Millionen Euro zu verzeichnen. Dazu gehören auch Projekte, die die Schaffung einer lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitte im Fokus haben. Hinweis: Grundlage für das Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau“ (KStB) ist das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Mit diesem Gesetz unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Landkreise, Städte und Gemeinden beim Bau, Aus- und Umbau der Verkehrsinfrastruktur. Neben dem Programmbereich KStB bilden der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sowie der Rad- und Fußverkehr (RuF) die drei Säulen der LGVFG-Förderung. Der Kommunale Straßenbau umfasst dabei eine große Bandbreite an Fördertatbeständen. Dazu gehören neben dem Aus- und Umbau von Straßen, Geh- und Radwegen etwa auch Maßnahmen zur Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen und zur Luftreinhaltung, darunter beispielsweise der Ausbau von Ladeinfrastruktur sowie die Wiedervernetzung von Lebensräumen. Im Förderprogramm des Kommunalen Straßenbaus befinden sich insgesamt 468 Maßnahmen mit einem Fördervolumen von 860 Millionen Euro. Angestoßen werden damit bei den Kommunen Gesamtinvestitionen von rund 2 Milliarden Euro. Insgesamt zwei Drittel der Maßnahmen im Programm sind den außerörtlichen und ein Drittel den innerörtlichen Fördermaßnahmen zuzuordnen. Weitere neue Maßnahmen können auch im Laufe des Jahres ins Programm aufgenommen werden. Die Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm verschafft den Kommunen Planungssicherheit und ermöglicht ihnen in einem zweiten Schritt die Antragsstellung auf die konkrete Förderung der Maßnahme. Mit dem nach Antragstellung und Antragsprüfung übermittelten Förderbescheid können die geplanten kommunalen Projekte dann umgesetzt werden.